Dauer, Preise und Erstattung

Ein paar wichtige Informationen für Sie.

ANWENDUNGSBEREICHE DER OSTEOPATHIE

Bewegungsaparat

Muskelverspannung, Ischiaglie, Schulterschmerzen, Bandscheibenvorfälle, Hüftschmerzen, Beckenschiefstand, Halswirbelsäulen-Syndrom, CMD (Craniomanibuläre Dysfunktion), Schleudertrauma, Fußverletzung, Knieschmerzen, HWS/LWS/BWS Syndrom, Tennisball-Ellenbogen, Fersensporn

 

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Innere Medizin

Verdauungsbeschwerden wie Diarrhö (Durchfall) oder Obstipation (Verstopfung), Magenerkrankungen, Sodbrennen, Völlegefühl, Krämpfe, Herzbeschwerden (nach ärztlicher Abklärung)

Wie oft kann/sollte
ich mich behandeln lassen?

Wie bei vielen anderen medizinischen Therapien ist es bei der osteopathischen Behandlung  so, dass ein akutes Problem meist weniger Sitzungen benötigt als chronische Beschwerden. Abhängig ist dies natürlich auch immer von der Diagnose/ eventuellen Grunderkrankungen.

Nach 2-5 Behandlungen sollten sich die Beschwerden spürbar gebessert haben. Um dem Körper, den Strukturen Zeit zu geben sich nach der Behandlung zu regulieren, sind je nach Beschwerden 1-4 Wochen zwischen den Behandlungen sinnvoll.

Bei akuten Beschwerden erfolgt die Behandlung in der Regel in kürzeren Intervallen. Säuglinge werden generell in kurzen Abständen behandelt, da Behandlungserfolge sonst durch die recht häufigen Entwicklungsschübe wieder rückläufig sein können.

Erst wenn akute Beschwerden/Symptomatiken behoben sind, ist es gegebenfalls sinnvoll den Behandlungserfolg in einem größeren Abstand noch einmal zu überprüfen.

“Eine osteopathische Behandlung dauert ungefähr eine Stunde. Innerhalb dieser Stunde nehmen ich mir natürlich auch Zeit für Patientengespräche, Anamnese der Beschwerden und Behandlungsbefund.”

DAS SOLLTEN SIE MITBRINGEN

Ein Handtuch als Behandlungsunterlage und ggf. vorhandene Befunde (MRT, CT, Röntgen). Sie sind hilfreich für Anamnese und Befund.

KOSTEN- ÜBERNAHME

Seit 2012 haben auch eine Reihe gesetzlicher Krankenkassen den Wert der Osteopathie für ihre Mitglieder erkannt und bezuschussen die Behandlungen beim Osteopathen. Voraussetzung für die Bezuschussung ist eine ärztliche Verordnung für Osteopathie. Diese Verordnung ist ein Privatrezept und fällt nicht in das Budget des Arztes!

Eine solches Rezept kann von jedem niedergelassenen Arzt ausgestellt werden. Es genügt ein formloses Rezept mit den Daten des Patienten, der Anzahl der Behandlungen (z.B. 6 x Osteopathie), dem Ausstellungsdatum sowie Stempel und Unterschrift des Arztes.

Die Bedingung der Zugehörigkeit eines osteopathischen Berufsverbandes ist gegeben (VFO).

PREISE

Die  Abrechnung der Kosten der Therapie erfolgt privat nach den Richtlinien des Heilpraktiker-Gebührenverzeichniss – GeBüH oder als Behandlungspauschale nach Honorarvereinbarung. Die Höhe der Behandlungskosten einer osteopathischen Behandlung belaufen sich auf  75,00€ je Termin. Die Zahlung kann bar oder per EC erfolgen.

Für die Krankenkassen-Rückerstattung erhalten Sie eine entsprechende Rechnung.

Erstattung privater Versicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfe:

Alle privaten Krankenkassen, Beihilfe und Zusatzversicherungen tragen die Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker ganz oder teilweise, sofern die von Heilpraktikern erbrachte Leistung vertraglich versichert sind.  Um sicher zu sein, ob Ihre private Krankenkasse die Therapiekosten der Naturheilkunde oder Osteopathie  erstattet, sollten Sie vorab Ihren Vertrag prüfen.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Richtlinien der GeBüH (Gebührenverzeichnis Heilpraktiker) gemäß der tatsächlich erbrachten therapeutischen Leistung. Um eine bestmögliche Erstattung Ihrer PKV zu gewährleisten, können Sie uns Ihren genauen Versicherungstarif mitteilen.

Grundsätzlich ist  die Vergütung meiner Leistungen nicht von der Erstattung Ihrer Krankenkasse abhängig. Sollte Ihre Krankenkasse oder andere Leistungsträger die Behandlungskosten nicht oder nur teilweise erstatten, ist es Ihnen überlassen zu entscheiden, ob Sie selbst einen Beitrag zu Ihrer Gesundheit leisten wollen.

HINWEIS

Ich weise darauf hin, dass in der Benennung der aufgeführten Erkrankungen selbstverständlich kein Heilversprechen oder die Garantie einer Linderung oder Verbesserung aufgeführter Krankheitszustände liegen kann. Anwendungsgebiete der Osteopathie beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Therapierichtungen selbst.

Es existieren keine relevanten gesicherten wissenschaftliche Erkenntnisse, d.h. Evidenz basierten Studien, die die Wirkung bzw. therapeutische Wirksamkeit der Osteopathie belegen.

Einige der aufgeführten Erkrankungen bedürfen einer schulmedizinischen Abklärung oder werden begleitend zur ärztlichen Intervention in der Naturheilpraxis behandelt.

Ich berate Sie natürlich sehr gern, ob die Behandlung Ihrer Erkrankung als alleinige Therapie der Osteopathie, begleitend zur ärztlichen Intervention oder Naturheilkunde sinnvoll ist oder der sofortigen Abklärung eines Facharztes bedarf.